BAU001Veräußerungsfälle von Bauland
Erläuterung für folgende Statistik(en):
61511 Statistik der Kaufwerte für Bauland
Begriffsinhalt:
Zahl der Veräußerungsfälle
Jedes durch Kauf erworbene, unbebaute Grundstück innerhalb
des Baugebiets einer Gemeinde ist ein Baulandveräußerungs-
fall, soweit dessen Fläche 100 m2 und mehr beträgt.
Nicht erfasst werden:
- Grundstücke, die den Eigentümer infolge eines Tausches,
einer Schenkung, einer Vererbung usw. wechseln,
- bebaute Grundstücke wie Mietwohn-, Geschäfts- und Fabrik-
grundstücke usw.,
- Grundstücke, auf denen ein Bauverbot liegt und die deshalb
nicht zum Baugebiet einer Gemeinde zählen,
- land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, soweit
bewertungsrechtlich nach § 33 und § 69 des Bewertungsge-
setzes (BewG) zu ihrer Veräußerung nach dem Grundstück-
verkehrsgesetz (GrdStVG) und den entsprechenden Durchfüh-
rungsverordnungen eine Genehmigung erforderlich ist.