BEV004Ehescheidungen
Erläuterung für folgende Statistik(en):
12631 Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen
Begriffsinhalt:
Ehescheidungen
Als Ehescheidung gelten die durch Rechtskraft eines gericht-
lichen Beschlusses in einem Scheidungsverfahren aufgelösten
Ehen. Das geltende Eherecht lässt auf Antrag die Scheidung
oder Aufhebung der Ehe zu. Die gesetzliche Regelung vor dem
1. Juli 1998 sah außerdem zur Beseitigung einer fehlerhaften
Ehe vor, dass eine Ehe auf Antrag durch Urteil rückwirkend
für nichtig erklärt werden konnte. Über 99 Prozent aller
gerichtlichen Ehelösungen sind Ehescheidungen.