BEVZ15Beim Nachweis der Bevölkerung nach "Höchstem Schulabschluss"
werden ausschließlich Personen im Alter von 15 Jahren und
älter berücksichtigt.
Für die Bevölkerung in bestimmten Gemeinschafts- und
Anstaltsunterkünften (sog. sensible Sonderbereiche") liegen
keine Informationen zu sozioökonomischen Strukturmerkmalen
(beispielsweise Schul- und Berufsbildung) oder zum
Migrationshintergrund vor. Aus diesem Grund können die
Summen der Merkmalsausprägungen von der
Gesamteinwohnerzahl der ausgewählten regionalen Einheit
abweichen.
Im Ausland tätige Angehörige der Bundeswehr, der
Polizeibehörden und des Auswärtigen Dienstes sowie ihre dort
ansässigen Familien werden für dieses Ergebnis nicht
berücksichtigt.
Die dargestellten Summenwerte werden stets auf Basis der
ungerundeten Ausgangswerte ermittelt, weshalb diese von der
Summe der ausgewiesenen Einzelwerte abweichen
können.