BEWAT9Landwirtschaftliche Betriebsarten
Erläuterung für folgende Statistik(en):
411 21 Allgemeine Agrarstrukturerhebung (ASE)
Die landwirtschaftlichen Betriebe werden entsprechend dem
Anteil des Standarddeckungsbeitrages, der sich für die
einzelnen Betriebszweige am gesamten Standarddeckungsbeitrag
des Betriebes ergibt, einer Betriebsform wie folgt
zugeteilt:
Betriebsform: Anteil des Standarddeckungsbeitrages der
Betriebszweiggruppe am gesamten
Standarddeckungsbeitrag des Betriebes beträgt 50 % und mehr.
Marktfruchtbetriebe: Getreide, Hülsen- und Ölfrüchte,
Kartoffeln, Zuckerrüben, Handels-
gewächse, Tabak, Feldgemüse,
stillgelegte Flächen
Futterbaubetriebe: Rindvieh, Schafe, Pferde,
(einschließlich Futterpflanzenanbau)
Veredlungsbetriebe: Schweine, Geflügel
Dauerkulturbetriebe: Rebland, Obstanlagen, Hopfen
Bei landwirtschaftlichen Gemischtbetrieben erreicht der
Standarddeckungsbeitrag aus keiner der vorstehend genannten
Betriebszweiggruppen einen Anteil von 50 %.
ERWART14 |
Dauerkulturbetriebe |
ERWART15 |
Landwirtschaftliche Gemischtbetriebe |
ERWART11 |
Marktfruchtbetriebe |
ERWART13 |
Veredlungsbetriebe |
ERWART12 |
Weideviehbetriebe |