BILAG5Höchster beruflicher Abschluss
Erläuterung für folgende Statistik(en):
12111 Zensus - Bevölkerung
Begriffsinhalt:
Höchster beruflicher Abschluss
Dieses Merkmal gibt den höchsten beruflichen Abschluss einer
Person an, die 15 Jahre und älter ist. Unter der Ausprägung
"ohne beruflichen Ausbildungsabschluss" werden neben allen
Personen, die keinen beruflichen Abschluss haben bzw. noch
nicht haben, alle nachgewiesen, die ein Berufsvorbereitungs-
jahr absolviert haben. Außerdem fallen hierunter auch Per-
sonen mit ausschließlich einer Anlernausbildung oder einem
beruflichem Praktikum, die 1954 oder später geboren sind.
Zu der Ausprägung "Abschluss einer beruflichen Ausbildung
von mindestens 1 Jahr" gehören auch Personen, die einen Vor-
bereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffent-
lichen Verwaltung durchlaufen haben. Außerdem fallen hier-
unter auch Personen mit ausschließlich einer Anlernausbil-
dung oder einem beruflichem Praktikum, die 1954 oder später
geboren sind. Zusätzlich sind in dieser Kategorie Personen
mit einem Fachschulabschluss, zu welchem auch Personen mit
einer Meister-/Technikerausbildung sowie mit einem Abschluss
einer Schule des Gesundheitswesens zählen, und auch Personen
mit einem Abschluss einer Fachakademie oder Berufsakademie
ausgewiesen.
Personen, die einen Ingenieurschulabschluss oder einen Ver-
waltungsfachhochschulabschluss haben, werden ebenfalls unter
der Ausprägung "Fachhoch-/Hochschulabschluss" geführt.
BILABB-Z-202 |
Abschl. einer berufl. Ausbildung von mind. 1 Jahr |
BILABB-Z-203 |
Fachhoch-/Hochschulabschluss |
BILABB-Z-201 |
Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss |