EFLB01Regelleistungsberechtigte insgesamt
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt:
Regelleistungsberechtigte
Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf
Gesamtregelleistung. Die Gesamtregelleistung setzt sich aus
Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
zusammen. Dazu zählen folgende Leistungsarten:
- Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20,
23 SGB II)
- Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
- laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebs-
kosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungskos-
ten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparaturkos-
ten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II) und
- befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld
(§ 24 SGB II a.F., entfallen ab 1. Januar 2011).
NATA |
Ausländer(innen) |
INSGESAMT |
Insgesamt |
GESW |
weiblich |