EFLB02erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB
II Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die jeweils gültige Al-
tersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben und
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gem. § 8 SGB II gilt, wer nicht durch
Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande
ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Ar-
beitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu
sein.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Per-
sonen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus-
gewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen. Arbeitslo-
sengeld II (Alg II) ist eine Leistung zur Sicherung des Le-
bensunterhalts nach dem SGB II für erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte. Sie ist Bestandteil der Gesamtregelleistung.
ALT025B50 |
25 bis unter 50 Jahre |
ALT050B55 |
50 bis unter 55 Jahre |
ALT055UM |
55 Jahre und mehr |
ALT000B25 |
unter 25 Jahre |
GESW1 |
weiblich |
ZUSAMMEN01 |
zusammen |