EFLB03nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Sozialgeld)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt:
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch
nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw.
evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind,
mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen
des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können Sozial-
geld erhalten. Sie werden als nicht erwerbsfähige Hilfebe-
dürftige bezeichnet.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Per-
sonen nur dann als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
ausgewiesen, wenn sie Sozialgeld beziehen. Sozialgeld ist
eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie ist
Bestandteil der Gesamtregelleistung.
In Abgrenzung zu den nicht erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Per-
sonen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der So-
zialhilfe gemäß SGB XII.
ALT000B15 |
unter 15 Jahre |
GESW2 |
weiblich |
ZUSAMMEN02 |
zusammen |