ERW038Beschäftigte des Bundes
Erläuterung für folgende Statistik(en):
74111 Personalstatistik des öffentlichen Dienstes
Begriffsinhalt:
Beschäftigte des Bundes
Hierzu zählen Voll- und Teilzeitbeschäftigte bei Behörden,
Gerichten und Einrichtungen (einschließlich der rechtlich
unselbständigen Wirtschaftsunternehmen) des Bundes (ohne
Bundeseisenbahnvermögen und Postnachfolgeunternehmen).
Die Berufs- und Zeitsoldaten zählen zu den Beschäftigten des
Bundes. Sie sind jeweils der Gruppe der Beamten und Richter
zugerechnet (Spalten 3 und 6).
Die Beschäftigten sind entsprechend dem jeweiligen Dienstort
(Beamte) oder Arbeitsort (Arbeitnehmer) der Haupt- und der
Nebenstellen einer Dienststelle dargestellt.
Nicht enthalten sind Beschäftigte des Bundes, deren Arbeits-
ort im Ausland liegt.