ERW039Beschäftigte des Landes
Erläuterung für folgende Statistik(en):
74111 Personalstatistik des öffentlichen Dienstes
Begriffsinhalt:
Beschäftigte des Landes
Hierzu zählen Voll- und Teilzeitbeschäftigte bei Behörden,
Gerichten und Einrichtungen (einschließlich der rechtlich
unselbständigen Wirtschaftsunternehmen sowie Krankenhäuser
mit kaufmännischem Rechnungswesen) der Länder.
Die Beschäftigten sind entsprechend dem jeweiligen Dienstort
(Beamte) oder Arbeitsort (Arbeitnehmer) der Haupt- und der
Nebenstellen einer Dienststelle dargestellt.
Nicht enthalten sind Beschäftigte des Landes, deren Arbeits-
ort außerhalb des jeweiligen Bundeslandes liegt.
In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist eine
Trennung zwischen dem staatlichen und kommunalen Personal
und damit ein Vergleich mit größeren Kommunen in anderen
Bundesländern nicht möglich.