FOR002voraussichtliche Forderungen (Unternehmen)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt:
Voraussichtliche Forderungen
Summe der ggf. von den Gerichten geschätzten Gläubigerforde-
rungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.