GEBWH1Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer wie Wohn-,
Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. be-
wohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Wohn-
fläche sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren
Größe. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlaf- oder Koch-
nische wird als ein Raum gezählt.
Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-
lich nicht mitgezählt.
WHGZHL01 |
1 Wohnung |
WHGZHL02 |
2 Wohnungen |
WHGZHL03UM |
mit 3 und mehr Wohnungen |