GESD01Vollstationär behandelte Patienten in Krankenhäusern
Erläuterung für folgende Statistik(en):
23131 Diagnosestatistik
Begriffsinhalt:
Vollstationär behandelte Patienten
Entlassungen aus der vollstationären Behandlung (einschließ-
lich Sterbe- und Stundenfälle).
Begriffsinhalt:
Krankenhäuser
Krankenhäuser im Sinne dieser Erhebung sind Einrichtungen,
die gemäß § 107 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V)
- der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,
- fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung
stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag ent-
sprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten
verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden
arbeiten,
- mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichen Pflege-,
Funktions- und medizinisch-technischen Personal darauf
eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflege-
rische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erken-
nen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krank-
heitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten,
und in denen
- die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.