GEW003Gewerbeabmeldungen
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52311 Gewerbeanzeigenstatistik
Begriffsinhalt:
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeabmeldungen (ohne
Automatenaufsteller und Reisegewerbe). Eine Abmeldung ist
abzugeben bei
- Aufgabe eines Gewerbebetriebes (vollständige Aufgabe und
Aufgabe nach Umwandlungsgesetz),
- Verlegung in einen anderen Meldebezirk (Fortzug),
- Übergabe eines bestehenden Betriebes (Verkauf,
Verpachtung, Erbfolge, Änderung der Rechtsform,
Gesellschafteraustritt).
Betriebsaufgaben: Vollständige Aufgabe eines Betriebes
(Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige
Zweigstelle), der von einer natürlichen Person oder einer
juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne
Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) geführt wurde.
Bei einer natürlichen Person ist Voraussetzung, dass sie ins
Handelsregister eingetragen war oder zuletzt mindestens
einen Arbeitnehmer beschäftigt hat.