GEW013Gewerbeabmeldungen (ohne Automatenaufsteller)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52311 Gewerbeanzeigenstatistik
Begriffsinhalt:
Gewerbeabmeldungen
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeabmeldungen (ohne
Reisegewerbe, bis 2016 ohne Reisegewerbe und Automatenauf-
steller). Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- Aufgabe eines Gewerbebetriebes (vollständige Aufgabe und
Aufgabe nach Umwandlungsgesetz),
- Verlegung in einen anderen Meldebezirk (Fortzug),
- Übergabe eines bestehenden Betriebes (Verkauf, Verpach-
tung, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschafter-
austritt).
Betriebsaufgaben: Vollständige Aufgabe eines Betriebes
(Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige
Zweigstelle), der von einer natürlichen Person oder einer
juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechts-
persönlichkeit (Personengesellschaft) geführt wurde. Bei
einer natürlichen Person ist Voraussetzung, dass sie ins
Handelsregister eingetragen war oder zuletzt mindestens
einen Arbeitnehmer beschäftigt hat.