ISV004Insolvenzverfahren (Verbraucher)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt:
Verbraucherinsolvenzverfahren
Diese Art des Verfahrens stellt ein vereinfachtes Insolvenz-
verfahren dar, das für Verbraucher gilt und bis Dezember
2001 auch für Kleingewerbetreibende galt. Die am 1. Dezember
2001 in Kraft getretene Änderung der Insolvenzordnung be-
stimmt, dass von diesem Zeitpunkt an Kleingewerbetreibende
nicht mehr ein vereinfachtes Verfahren, sondern ein Regel-
insolvenzverfahren durchlaufen müssen. Ein vereinfachtes
Verfahren kommt ab Ende 2001 außer für Verbraucher auch für
ehemals selbständig Tätige, deren Verhältnisse überschaubar
sind (d. h. weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlich-
keiten durch Arbeitsverhältnisse), zur Anwendung.