ISV007Insolvenzverfahren
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52411 Insolvenzstatistik
Begriffsinhalt:
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines
Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das
Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt
oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung
insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.