KIND02Kinder, Herkunft mindestens 1 Elternteil ausländisch
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22541/22543 Statistik der Kinder und tätigen Personen in Ta-
geseinrichtungen und in öffentlich geförderter
Kindertagespflege
Begriffsinhalt:
Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils
Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils liegt
vor, wenn die Mutter und/oder der Vater des jungen Menschen
aus dem Ausland stammen. Hierbei ist die aktuelle Staatsan-
gehörigkeit der Eltern nicht maßgeblich.