PEN082Auspendler(innen) über Kreisgrenzen (Wohnort)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt:
Einpendler, Auspendler
Die Einpendler über die Kreisgrenzen bzw. die Auspendler
über die Kreisgrenzen werden einschließlich der Pendler über
die Landesgrenzen ausgewiesen.
Begriffsinhalt:
Pendler
Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftig-
ten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unter-
scheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich.
Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen.
Pendler werden nach Ein- und Auspendlern unterschieden:
- Einpendler sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde
nicht wohnen
- Auspendler sind Personen, die in ihrer Wohngemeinde nicht
arbeiten
Aufgrund des Inlandskonzepts der Beschäftigungsstatistik
können nur Einpendler aus dem Ausland nachgewiesen werden;
Auspendler in das Ausland jedoch nicht. Bei den Pendlern
handelt es sich um eine Untermenge des Bestands der sozial-
versicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stich-
tag.
Für jede Region gilt:
- Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Ein-
pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum
Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Arbeitsort-
prinzip
- Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Aus-
pendler + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum
Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip