PER100Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt:
Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf
Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld).
Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungs-
arten haben:
- Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20, 23
SGB II)
- Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
- laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebs-
kosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungs-
kosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparatur-
kosten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II) und
- efristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld
(§ 24 SGB II a.F., entfallen ab 1. Januar 2011).
Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) um-
fasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts,
Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie bis
zum 31.12.2010 den befristeten Zuschlag nach Bezug von Ar-
beitslosengeld gemäß § 24 SGB II (alte Fassung). Die Gesamt-
regelleistung setzt sich aus Arbeitslosengeld II für er-
werbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialgeld für nicht
erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusammen.