PFL007Pflegegeld
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22411 Pflegestatistik - Pflegebedürftige
Begriffsinhalt:
Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe
ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass
der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine
Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Ausgewiesen werden hier nur Empfänger/innen von Pflegegeld,
die nicht bereits bei der ambulanten Pflege, bzw.
vollstationären Dauerpflege bzw. Kurzzeitpflege
berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der 31.12. des
Jahres.