PFL008Pflegedienste
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22411/22412 Pflege
Begriffsinhalt:
Pflegedienste
Pflegedienste sind ambulante Pflegeeinrichtungen, die
- selbständig wirtschaften,
- unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflege-
kraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und haus-
wirtschaftlich versorgen und
- durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambu-
lanten Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach
§ 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zuge-
lassen gelten.