PHHZ20Private Haushalte
Erläuterung für folgende Statistik(en):
12111 Zensus - Bevölkerung
Begriffsinhalt:
Private Haushalte
Ein privater Haushalt besteht aus mindestens einer Person.
Zugrunde gelegt wird das "Konzept des gemeinsamen Wohnens".
Alle Personen, die unabhängig von ihrem Wohnstatus (Haupt-/
Nebenwohnsitz) gemeinsam in einer Wohnung leben, gelten als
Mitglieder desselben privaten Haushalts, sodass es einen
privaten Haushalt pro belegter Wohnung gibt. Personen in Ge-
meinschafts- und Anstaltsunterkünften sind hier nicht ent-
halten, sondern nur Personen, die eine eigene Haushalts-
führung aufweisen. Eine Person des privaten Haushalts wird
als Bezugsperson - d. h. eine nach Alter, Familienstand und
Geschlecht festgelegte zentrale Person des privaten Haus-
halts - bestimmt. Ausgehend von dieser Person werden der
Haushaltstyp und die Stellung der weiteren Personen im pri-
vaten Haushalt bestimmt.