STEU08Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Erläuterung für folgende Statistik(en):
71231 Realsteuervergleich
Begriffsinhalt:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Gemeinden erhalten 15 % aus dem Aufkommen der Lohn-
und veranlagten Einkommensteuer sowie ab 1993 12 % vom
Zinsabschlag; für die örtliche Verteilung sorgen die im
3-jährigen Turnus festgelegten Schlüsselzahlen. Es werden
hier die "Soll-Beträge" ausgewiesen, d. h. einschließlich
der Schlussabrechnung im folgenden Haushaltsjahr.
Nicht enthalten sind die Zuweisungen des Landes aus den Um-
satzsteuermehreinnahmen nach dem Finanzausgleichsgesetz zwi-
schen Bund und Ländern, die nach dem gleichen Berechnungs-
schema auf die Gemeinden aufgeteilt werden wie der Gemeinde-
anteil an der Einkommensteuer.