TWA501Entgelt für die Trinkwasserversorgung privater Haushalte
In den Fällen, in denen pro Gemeinde mehrere
Unternehmen mit unterschiedlichen Entgelten tätig
sind, wird ein gewichtetes Durchschnittsentgelt auf
Gemeindeebene berechnet. Dabei werden die Entgelte
mit der Anzahl der angeschlossenen Einwohner
gewichtet. Oberhalb der Gemeindeebene wird das
Durchschnittsentgelt als gewichtetes Mittel auf der
Grundlage der Einwohnerzahl insgesamt ermittelt.
Bei der Gewichtung werden generell alle Einwohner
einbezogen, d.h. auch die Einwohner, die kein
verbrauchsabhängiges bzw. -unabhängiges Entgelt
bezahlen. Es handelt sich um Brutto-Angaben.