UMS011Gesamtumsatz des Vorjahres
Erläuterung für folgende Statistik(en):
44231 Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
Begriffsinhalt:
Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten
Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag bestehenden Betrie-
ben, die dem Finanzamt für die Festsetzung der Umsatzsteuer
als steuerbarer Betrag gemeldet worden sind (Nettoumsatz),
einschließlich Umsätzen aus Subunternehmertätigkeit und aus
Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer. Hierzu zählen
auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Kon-
zerns erbracht werden. Im Gesamtumsatz sind die Umsatz- und
Mehrwertsteuer nicht enthalten.