UMS041Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres
Erläuterung für folgende Statistik(en):
44231 Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
Begriffsinhalt:
Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die
Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und
steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und
zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und
der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an
Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare)
Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden.
Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen
oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden
Lieferungen und Leistungen ab 5 000 Euro. Der auf
Arbeitsgemeinschaften (Argen) entfallende baugewerbliche
Umsatz der beteiligten Betriebe ist im Umsatz enthalten;
die Argen melden nicht selbstständig. Die den Kunden in
Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen.