UMS051Ausbaugewerblicher Umsatz des Vorjahres
Erläuterung für folgende Statistik(en):
44241 Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern
Begriffsinhalt:
Ausbaugewerblicher Umsatz des Vorjahres
Als ausbaugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für
die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen
und steuerfreien) Beträge für Ausbauleistungen
(einschließlich Umsätzen aus Reparaturen, Installation und
Montage) im Bundesgebiet, und zwar einschließlich Umsätze
aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen
Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu
zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb
eines Konzerns erbracht werden. Die den Kunden in Rechnung
gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen.