VER005Schwerwiegende Unfälle mit Sachschäden im engeren Sinne
Erläuterung für folgende Statistik(en):
46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt:
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
Hierzu zählen "schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im en-
geren Sinne" und "sonstige Unfälle unter dem Einfluss berau-
schender Mittel". "Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im
engeren Sinne" sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand
oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und gleichzei-
tig mindestens ein Kfz auf Grund eines Unfallschadens von
der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (hierzu zählen
auch Fälle unter dem Einfluss berauschender Mittel).
"Sonstige Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel"
sind Unfälle, bei denen alle beteiligten Kfz noch fahrbereit
waren und gleichzeitig mindestens ein Unfallbeteiligter un-
ter dem Einfluss berauschender Mittel stand.
Hierin nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle
ohne den Einfluss berauschender Mittel.