WAHL09Gültige Zweitstimmen
Erläuterung für folgende Statistik(en):
14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
Begriffsinhalt:
Das Ergebnis der Zweitstimmen ist für die Sitzverteilung
maßgebend. Bei der Sitzverteilung der Parteien werden nur
solche berücksichtigt, die mindestens 5% der Zweitstimmen im
Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in mindestens
drei Wahlkreisen einen Sitz erhalten haben (Sperrklausel).
Die Erststimmen dienen der Direktwahl eines Bewerbers im
Wahlkreis (Mehrheitswahl). Die von einer Partei erworbenen
Direktmandate werden auf die Listenmandate angerechnet.
Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem
Zweitstimmenanteil zustehen, so behält sie diese Mandate
(Überhangmandate).