WOGWZ1Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum
Erläuterung für folgende Statistik(en):
31211 Gebäude- und Wohnungszählung
Begriffsinhalt:
Gebäude mit Wohnraum
Für längere Dauer errichtete Bauwerke, die entweder voll-
ständig oder teilweise für die Wohnversorgung von Haushalten
bestimmt sind. Hierzu zählen auch administrative oder ge-
werblich genutzte Gebäude, wenn in ihnen mindestens eine zu
Wohnzwecken genutzte Wohnung vorhanden ist. Gebäude mit
Wohnraum gliedern sich in Wohngebäude und sonstige Gebäude
mit Wohnraum.
Begriffsinhalt:
Wohnung
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn-
zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu
verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög-
lichen und nicht vollständig für gewerbliche Zwecke genutzt
werden. Eine Wohnung muss nicht notwendigerweise eine Küche
oder Kochnische enthalten.
Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Frei-
en, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung
können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsab-
schlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder
Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.