WOHN03Wohnungen in Wohngebäuden
Erläuterung für folgende Statistik(en):
31211 Gebäude- und Wohnungszählung
Begriffsinhalt:
Wohnung
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn-
zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu
verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög-
lichen und nicht vollständig für gewerbliche Zwecke genutzt
werden. Eine Wohnung muss nicht notwendigerweise eine Küche
oder Kochnische enthalten.
Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Frei-
en, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung
können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsab-
schlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder
Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.
Begriffsinhalt:
Wohngebäude (ohne Wohnheime)
Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche zu
Wohnzwecken genutzt werden.