WOHNY1Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Erläuterung für folgende Statistik(en):
31231 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes
Begriffsinhalt:
Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemes-
sen am Anteil der Wohnfläche an der Gesamtnutzfläche) Wohn-
zwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Wohnheime.
Begriffsinhalt:
Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als
der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen.
Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungs-
gebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche
Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels).
Begriffsinhalt:
Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn-
zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu
verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög-
lichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen ab-
schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppenhaus
oder von einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außer-
halb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohn-
zwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden)
gehören.
Die Wohnungen in Wohnheimen werden ab 2011 wieder in die
Fortschreibung einbezogen. In der Zeit von 1987 bis 2010
wurden sie nicht berücksichtigt.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch "sonstige
Wohneinheiten" (d. h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest
installierte Kochgelegenheit) als "Wohnung".